Die Situation in der Corona Krise: „Digitalisierung ist das Gebot der Stunde“, so wurde die AOK Nordost auf dem hih (Health Innovaton Hub) Berlin Summit zitiert.

von Dr. med. Barbara Amler, MBA

(WERFTcampus, Medizin 4.0)

Juristisch ist die Bahn sozusagen frei:

In der Tat hätten wir zu Beginn des Jahres nicht gedacht, dass sowohl die Verordnung für DIGAs (Digitale Gesundheits Apps) noch im April vorliegt als auch die Rechtsverordnung zum DVG (Digitale Versorgungs Gesetz) mitsamt einem Fast-Track Verfahren. Ja, iterativ wird es noch kleinere Anpassungen geben, aber die Hersteller haben nun eine Richtschnur zur Aufnahme auf die Liste beim BfArm, die ab jetzt gefüllt werden kann. Auch ein Fahrplan für Zulassungsfristen liegt bereit.

Ebenso beinahe zeitgleich hat die KBV verschiedenste Telemedizinische Anwendungen für Videosprechstunden zertifiziert und mit Kommentaren gelistet.

https://www.kbv.de/media/sp/Liste_zertifizierte_Videodienstanbieter.pdf

Eine Übersicht zur Vergütung und Anschubfinazierung finden sie ebenso, wie eine technische Anleitung zur Installation. https://www.kbv.de/media/sp/Videosprechstunde__uebersicht_Verguetung.pdf

Der Weg zu Preisverhandlungen vorgezeichnet:

So schnell kann es also gehen! DIGA Anerkennung gemäß DVG durch das BfArm bedeutet dann Eintritt in die Preisverhandlung mit der GKV nach §§ 33a,134 SGBV, § 135 § 140a und die Satzungsleistung nach § 11 SGBV.

 

Akzeptanzumfragen steigen bei Ärzten wie Patienten:

Neben den gesetzlichen Voraussetzungen ist natürlich die Akzeptanz bei Ärzten und Patienten von überaus großer Wichtigkeit. Wichtig war es Klaus Reinhardt daher darauf hinzuweisen, dass die Ärzteschaft Apps auf Rezept im Allgemeinen dann schätzen, wenn sie den Ärztlichen- und Patientenalltag befördern und darüber hinaus fachliche Expertise beinhalten, zur Erleichterung der Bürokratie (Dokumentation) im Behandlungsprozess beitragen und sich in die Praxisverwaltung integrieren lassen. Das heißt Versorgungsanforderungen und Effizienz müssen für den Arzt spürbar sein. Aus der Versorgungsforschung erwartet man neben neuen Versorgungsansätzen, vor allem auch sektorübergreifend positive Versorgungseffekte.

Wie pwc am 9. März 2020 veröffentlichte sind die Patienten positiv gestimmt.

„Videosprechstunde, App und E-Rezept: Patienten sind bereit zum digitalen Dialog“

 Lediglich das Thema Datenschutz bereitet noch Sorge.

Hürden sind dennoch zu nehmen bei Datenschutz, Datenzusammenführung und strukturierte Datensammlung

 Dank Corona geht es aber auch an dieser Baustelle mit Hochdruck weiter, was die aktuelle Konstituierung der CoCos Forschungsinitiative belegt. Dabei handelt es sich um eine hochkarätig besetztes Forschungsteam, dass ein Konzept zur sektorenübergreifenden Standardisierung von COVID-bezogenen Datensammlungen und -zusammenführung für die Optimierung einer zeitnahen wissenschaftlichen Utilisierung (COCOS – COVID-Componenten-Standardisierung) entwickeln soll.

Das Ergebnis lässt für weitere integrative Kommunikationstechnologien (IKT) auf Lösungswege hoffen, die heute noch ungelöst sind. http://www.cocos.team/index.html

 Wenn auch bereits seit 2018 gut bekannt bleibt das Projekt „Systemmedizin“ des BMBF zu erwähnen, in dem durch die Zusammenführung von Informatik, Mathematik, Biologie und Medizin die Hoffnung verbunden ist, passgenaue Therapien für jeden Einzelnen zu entwickeln.

So passt letztlich noch die Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU“, im Bundesanzeiger vom 09.03.2020 gut in das heutige Bild einer digitalen Aufholjagd im Bereich Digitalisierung der Medizin.

Und was machen die Telekommunikationsanbieter in Sachen 5G?

Wir warten ab, was die Ankündigungen konkret nach sich ziehen werden.